Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

§ 1 Grundlegende Bestimmungen und Geltungsbereich

(1.1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich Healthcare IT, insbesondere Beratungs-, Implementierungs-, Beschaffungs- und Supportleistungen zwischen:
MEDICOWARE
IT Service & Consulting
Leusbergstraße 42; 45663 Recklinghausen
– nachfolgend Anbieter genannt –

und dem Kunden.

(1.2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(1.3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(1.4) Die AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmer im Sinne des HGB-Gesetzes und Einkommensteuer-Gesetzes insbesondere §8, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird 

§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

(2.1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2.2) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Healthcare IT, insbesondere:

      a) Beratung und Implementierung von Softwarelösungen (z.B. Praxisverwaltungssysteme, Archivsysteme).
      b) Hard- und Softwarebeschaffung einschließlich Lizenzen als Dienstleistung, wobei der Anbieter die Rolle des Vermittlers und technischen Beraters bei der Auswahl und Bereitstellung der Produkte Dritter einnimmt.
      c) Support-, Wartungs- und Schulungsleistungen.

(Achtung: Es werden ausdrücklich keine Reparaturleistungen angeboten oder vertraglich geschuldet.)

(2.3) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein individuelles, auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenes Angebot. Dieses Angebot wird dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) zugesandt und hält den Anbieter für die Dauer von 7 Kalendertagen gebunden, sofern keine andere Frist genannt wird.

(2.4) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot des Anbieters in Textform (z.B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung der Vertragsdokumente annimmt, oder durch Ausführung der Leistung/Lieferung durch den Anbieter. 

§ 3 Lieferung und Leistungserbringung

(3.1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(3.2) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(3.3) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen), verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.

(3.4) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, dem Angebot sowie diesen AGB. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(3.5) Der Anbieter schuldet die sich aus dem Einzelvertrag ergebenden Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der IT-Sicherheit. Ein bestimmter Erfolg ist, soweit nicht ausdrücklich im Einzelvertrag als "Werkleistung" vereinbart, nicht geschuldet (Dienstvertrag).

(3.6) Die Leistungen können sowohl remote (online) als auch vor Ort erbracht werden. 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden, Störungsmeldung

(4.1) Der Kunde ist zur umfassenden und rechtzeitigen Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Leistungserbringung erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere:

       a) Die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge (z.B. zu Systemen, Netzwerken) und Testumgebungen.
      b) Die Schaffung der notwendigen technischen (Hard- und Software, Internetanbindung) und personellen Voraussetzungen beim Kunden.
      c) Die unverzügliche Abnahme der vom Anbieter erbrachten (Teil-)Leistungen.

(4.2) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich die Leistungsfristen des Anbieters entsprechend. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Hard- und Softwarebeschaffung, Lizenzen Dritter

(5.1) Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Dienstleistung Hard- oder Softwareprodukte (z.B. Praxisverwaltungssystem-Lizenzen) Dritter beschafft oder vermittelt, agiert der Anbieter als Dienstleister für die Beschaffung. Der Kaufvertrag oder Lizenzvertrag über die eigentliche Hard- oder Software kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten (Hersteller, Händler, Lizenzgeber) zustande.

(5.2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Mängel oder die Funktionsfähigkeit der beschafften Produkte, da er nicht Hersteller oder Verkäufer ist. Es gelten ausschließlich die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Dritten. 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(6.1) Die im Angebot des Anbieters angeführten Preise sind Endpreise.

(6.2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen.

(6.3) Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(6.4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (zurzeit 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr (§ 288 Abs. 5 BGB) für im Fall der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist ansonsten 5% für Verbraucher zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. 

§ 7 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Geheimhaltung

(7.1) Der Anbieter wird bei der Erbringung seiner Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (insbesondere DSGVO, BDSG) und, soweit relevant, die berufsrechtlichen Pflichten zur Schweigepflicht beachten.

(7.2) Der Kunde sichert zu, dass er rechtlich befugt ist, dem Anbieter die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und dass die Verarbeitung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verletzt.

(7.3) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, insbesondere sensible Gesundheitsdaten, verarbeitet (sogenannte Auftragsverarbeitung), ist der Abschluss eines separaten schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich. Dieser AVV muss vor Beginn der Datenverarbeitung geschlossen werden und hat Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.

(7.4) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen (wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie ihm überlassenen Zugangsdaten (Passwörter, Token), die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu behandeln und unverzüglich zu melden, wenn der Verdacht auf einen unbefugten Zugriff besteht.

(7.5) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung unter: www.medicoware.com/datenschutz

§ 8 Gewährleistung

(8.1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Dienstverträgen ist Gegenstand der Gewährleistung die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung.

(8.2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

(8.3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität gelieferter Hard- oder Software mit bestehenden Systemen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

(8.4) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt ergänzend:

     a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
     b) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach deren Kenntnisnahme oder Entdeckung, dem Anbieter schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Bei Verletzung der Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
    c) Im Falle eines Mangels hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung (Mangelbeseitigung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    d) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr Ablieferung der Ware oder ab Abnahme bzw. Erbringung der Leistung. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB

§ 9 Haftung

(9.1) Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie in allen anderen gesetzlich zwingend geregelten Fällen.

(9.2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(9.3) Die Haftung für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre. 

§ 10. Eigentumsvorbehalt

(10.1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. 

(10.2) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Dritte auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen. 

§ 11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

(11.1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(11.2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Unternehmer ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. 

§ 12. Schlussbestimmungen

(12.1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen ausschließlich schriftliche Zustimmung.

(12.2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

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